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Führerscheinsehtest

Bewerber für den Führerschein der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem
Sehtest zu unterziehen, so schreibt es die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 12 Abs. 2) vor.

BCL-Optic - Amtlich anerkannte Sehteststelle

Durchführung des Führerscheinsehtestes

Der Führerscheinsehtest dauert meist nur einige Minuten und wird mit Hilfe eines speziellen Testgerätes durchgeführt, bei welchem jedes Auge einzeln getestet wird. Dabei muß jedes Auge eine Sehschärfe von 0,7 (Visus 0,7) erreichen. Dann ist der Führerscheinsehtest bestanden und wird gegen eine Gebühr von 9,90 Euro ausgestellt.
Wichtig, zur Ausstellung der Sehtestbescheinigung muß ein Ausweis (Personalausweis oder Reispass) vorgelegt werden.
 
Brille oder Contactlinsen notwendig?
Wird die Sehschärfe ohne Brille nicht erreicht, kann der Test mit Brille oder Contactlinsen erneut durchgeführt werden. Dann wird dies auf
der Bescheinigung vermerkt und auch später im Führerschein eingetragen.
 
Bewerber für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1 und D1E
 
Bewerber für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E und den Taxischein müssen eine augenärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Bei dieser Untersuchung werden neben der Sehschärfe auch weitere Funktionen des Sehens wie das räumliche Sehen, Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit,
das Gesichtsfeld und das Farbsehen begutachtet.